06.11.2023

Kein Platz für extremistische Gesinnung

Bundeshauptausschuss stimmt für die Prüfung einer Satzungsänderung.

Mit den Stimmen der Delegierte aus dem DV Münster hat sich der Bundeshauptausschuss für die Prüfung einer Satzungsänderung ausgesprochen.
Nachweisbar extremistische Gesinnungen und Haltungen sind mit den verbandlichen Grundsätzen und dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland nicht vereinbar. Aus diesem Grund hat der Bundeshauptausschuss den Bundesvorstand aufgefordert, eine Satzungsänderung zu prüfen, dass Kolpingmitglieder ausgeschlossen werden können, die öffentlich eine entsprechende Haltung zum Ausdruck bringen. „In unserem Leitbild haben wir klipp und klar erklärt, dass in unserer Mitte keine Formen von politischen oder religiösen Extremismen Platz haben. Gleichberechtigtes und der Chancengleichheit verpflichtetes Handeln sind für uns unverzichtbar", so die Delegierten aus unserem Diözesanverband.

Foto Kolpingwerk Deutschland
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