Kolping-Stiftung DV Münster

KOLPING-STIFTUNG DIÖZESANVERBAND MÜNSTER UND IHRE THEMENFONDS

Mit einer testamentarischen Verfügung, einem Vermächtnis oder einer Schenkung zu Gunsten der Kolping Stiftung kannst Du auf unterschiedliche Weise langfristig helfen. 

Neben einer allgemeinen Förderung von Kolping im Bistum Münster kannst Du ganz gezielt besondere Anliegen in unseren Stiftungsfonds unterstützen, die Dir vielleicht besonders am Herzen liegen.

zusammen
 

Angebote für Familien und Familienkreise

Unterschiedliche Formen von Familienförderung, sind wesentliche Elemente unseres verbandlichen Wirkens. Ziel ist es, die Familienerholung hilfsbedürftiger, vor allem kinderreicher Familien und Behinderter im eigenen Ferienland Salem in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in anderen Ferienstätten, zu unterstützen. Daneben werden auch religiöse Veranstaltungen gefördert. Durchschnittlich unterstützt die Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster pro Jahr über 100 Familien. Die Hilfe wird ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand geleistet und hat immer das Ziel, betroffene Familien, die dringend Unterstützung benötigen, unbürokratisch und schnell zu helfen.

Projekte für Kinder und Jugendliche

Im Frühjahr 2015 hat die Diözesankonferenz der Kolpingjugend in Münster beschlossen „stiften zu gehen“. Die Kolpingjugend Stiftung ZÜNDSTOFF ist ein Fonds in der Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster. Mit diesem Fonds verfolgt die Kolpingjugend das Ziel, verbandliche Projekte der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den vielfältigen Angeboten und Projekten von Kolpingwerk und Kolpingjugend zu unterstützen und langfristig zu sichern.

Hilfe zur Selbsthilfe in internationaler Verbundenheit

Das Kolpingwerk im Bistum Münster lebt internationale Verbundenheit. Es existieren offizielle Partnerschaften mit dem Kolpingwerk Uganda und dem Kolpingwerk Moldau in Rumänien, die auch durch viele persönliche Begegnungen seit Jahren reiche Früchte trägt. Unser Ansatz ist es, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten. In gemeinsamen Projekten mit lokalen Partnern werden Menschen aus dem Kreislauf der Armut befreit, ihnen wird eine Zukunftsperspektive geschaffen und neuer Lebensmut geschenkt.

Der Kolping Stiftung Diözesanverband Münster etwas vererben ist eine gute Idee. Vielleicht möchtest Du aber lieber etwas ganz Bestimmtes vermachen oder schon zu Lebzeiten etwas verschenken? 

Es gibt viele Möglichkeiten, die Zukunft von Kolping nach den eigenen Wünschen mitzugestalten. 

Neben Spenden, Schenkungen und anderen Formen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten an unsere Kolping Stiftung Diözesanverband Münster kannst Du unsere Kolping Stiftung auch als Vermächtnisnehmerin, Miterbin oder Alleinerbin in Deinem Testament oder Deinem Erbvertrag bedenken.

Stiftung
 

DEIN NACHLASS IN GUTEN HÄNDEN

Wenn Du unsere Stiftung als Mit oder Alleinerbin einsetzen und die Kosten für die Aufwendungen aus Deinem Erbe gedeckt werden können, übernehmen wir mit unseren fachkundigen Mitarbeitern gerne auch die Testamentsvollstreckung. Sprich uns rechtzeitig an, damit alles in Deinem Sinne geregelt wird! Für eine mögliche Testamentsvollstreckung sprich uns bitte schon vor der Erstellung Deines Testaments an. Ansonsten kann es passieren, dass wir erst mehrere Wochen nach einem Todesfall durch die Mitteilung des Nachlassgerichts vom letzten Willen einer verstorbenen Person erfahren. Dann ist es manchmal schwierig oder aufgrund der fortgeschrittenen Zeit sogar unmöglich, alle Vorstellungen, z. B. bezüglich einer Bestattung, rechtzeitig und wunschgemäß zu erfüllen. Die Kolping Stiftung Diözesanverband Münster kann Deinen Nachlass sorgfältig auflösen, wenn sie im Testament als Erbe benannt ist. Wenn die Stiftung als Alleinerbin benannt wird, ist sie sogar dazu verpflichtet, weil sie in diesem Fall die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person übernimmt. Weitere Informationen erhältst du in unserem persönlichen Ratgeber zur Nachlassgestaltung, den du bei uns bestellen kannst oder einfach als PDF herunterladen kannst.

DIE SCHENKUNG

Bei dieser Form der Übertragung von Geld und Sachwerten kannst Du selbst noch miterleben, wie Deine Zuwendung wirkt. Zu Lebzeiten „mit warmen Händen schenken“, wird diese Form des Gebens gerne genannt. Eine Schenkung kann aber auch von Todeswegen erfolgen. Für uns als gemeinnützige Organisation ist dies eine besondere Form der Zuwendung, die über eine einmalige Spende weit hinausgeht. Bei Kolping setzen wir Schenkungen in der Regel so ein, dass sie einen langfristigen Nutzen stiften. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann zusätzlich steuerlich geltend macht werden.

DAS VERMÄCHTNIS

Eine ideale Möglichkeit, einzelne Personen und insbesondere auch gemeinnützige Organisationen wie die Kolping Stiftung Diözesanverband Münster im Testament zu bedenken, ist das Vermächtnis. Dabei wird den Empfängerinnen und Empfängern ein bestimmter Vermögenswert zugesprochen: ein Geldbetrag, eine Immobilie, ein Grundstück oder ein Wertgegenstand. Wichtig ist, dies im Testament eindeutig zu formulieren und darauf zu achten, dass Pflichtteilsansprüche nicht in unzulässigem Maße geschmälert werden. Nur dann sind die Erben verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen.

Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster

Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt:
Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster
Gerlever Weg 1
48653 Coesfeld
Telefon 02541 803 440
stiftung@kolping-ms.de

SPENDENKONTO

Kolping Stiftung Diözesanverband Münster
IBAN DE12 4006 0265 0018 0638 00
DKM Darlehnskasse Münster eG

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Anschrift

Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

Kontakt

Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-415
info@kolping-ms.de
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