Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster.
Als Delegiertenversammlung werden hier alle wichtigen Angelegenheiten, die den Diözesanverband Münster und somit auch alle Regionen und Kolpingafamilien betreffen behandelt.
Aufgaben u.a.:
- Wahl des Diözesanvorstandes
- Diskussion des Rechenschaftsberichtes
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge
- Beratung und Beschlussfassung über mehrjährige Schwerpunkte des Verbandes
- Beschlussfassung über die Satzung des Kolpingwerkes DV Münster
Der Diözesanversammlung gehören an mit Sitz und Stimme:
- die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes,
- ein/e Delegierte/r je Kolpingsfamilie im Bezirks- oder Regionalverband,
- aus jedem Bezirksverband zusätzlich 2 Delegierte, die dem Bezirksvorstand angehören sollen; von diesen soll ein/e Vertreter/in aus der Kolpingjugend oder, wenn keine Kolpingjugend vorhanden ist, die/der Beauftragte für die Kolpingjugend kommen,
- je Regionalverband 4 Delegierte, von diesen soll ein/e Vertreter/in aus der Kolpingjugend oder, wenn keine Regionalleitung der Kolpingjugend vorhanden ist, die/der Beauftrage für die Kolpingjugend kommen,
- 9 Delegierte der Kolpingjugend