17.06.2022

Finanzspritze fürs Ferienlager

Freizeitförderung ab 2022

Ferienfreizeiten sind oft der erste Bezugspunkt von Kindern und Jugendlichen zur Jugendverbandsarbeit. Zur Stärkung der Arbeit in den Ortsgruppen werden Wochenendfahrten und Ferienlager ab 2022 durch Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert, wenn entsprechende Förderkriterien erfüllt sind. 

Die Kriterien wurden auf der Diözesankonferenz im Herbst 2021 beschlossen und setzen sich aus Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW sowie ergänzenden Bestimmungen der Kolpingjugend zusammen.
Zentral ist, dass die Trägerschaft der Maßnahmen bei der Kolpingjugend liegt. So müssen etwa alle Rechnungen auf die Kolpingjugend ausgestellt sein und die Ortsgruppe muss in einem eigenständigen Kassenbericht Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen.
Der Fördersatz liegt bei 4 Euro pro Tag und Teilnehmer*in. Für Kurz- und Ferienfreizeiten gilt hierbei derselbe Fördersatz.

Weitere Informationen zur Förderung stehen unter https://kolpingjugend-ms.de/freizeitfoerderung/ bereit. 

Bei Fragen kann man sich im Jugendreferat unterinfo@kolpingjugend-ms.de oder 02541/803-471 melden.

Bild von Bruno /Germany auf Pixabay.com
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Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

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Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
info@kolping-ms.de
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