Eine interessante Variante, die Kolping-Stiftung zu unterstützen und zu stärken, sind Stifterdarlehen. Kolpingsfamilien können der Kolping-Stiftung ein Darlehen zur Verfügung stellen und auf die Zinseinnahmen aus diesem Darlehn zu Gunsten der Kolping-Stiftung verzichten.
Zwischen Darlehensgeber und Kolping-Stiftung wird ein Darlehensvertag abgeschlossen. In diesem Vertrag wird geregelt, dass das Darlehen ausschließlich als Festgeld bei der DKM Darlehnskasse Münster angelegt wird. Zudem wird vereinbart, mit welcher Frist der Darlehnsgeber das Darlehn zurückfordern kann. Danach richtet sich die Dauer der Festgeldanlage.Mit einem Stifterdarlehen unterstützen Sie die Kolping-Stiftung, können aber gleichzeitig Ihr Geld zurückfordern, wenn Sie es benötigen.
Natürlich können auch natürliche Personen ein Stifterdarlehn geben.
Ein Stifterdarlehen von 10.000 € erbringen aktuell für die Kolping-Stiftung je nach Dauer der Festgeldanlage 400 € bis 500 €. Maximal ein Drittel dieser Zinserträge können genutzt werden für den Aufbau von Stiftungskapital, also ca 133 € bis 166 €. Mindestens zwei Drittel der Zinserträge werden zeitnah genutzt zur Unterstützung von Projekten.
Die Zinserträge aus dem Stifterdarlehn fließen unmittelbar der Kolping-Stiftung zu. Daher muss der Darlehnsgeber natürlich auch die Zinserträge nicht in seiner Körperschaftsteuererklärung / Einkommensteuererklärung angeben. Auch die Kolping-Stiftung muss die Zinserträge nicht versteuern, da sie gemeinnützig und damit von der Körperschaftsteuer befreit ist.
Sollte der Darlehensgeber der Kolping-Stiftung das Darlehen selbst überlassen wollen, besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit der Umwidmung des Stifterdarlehens in eine Zustiftung mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen. Dies gilt auch für die Umwidmung im Rahmen einer testamentarischen Verfügung. Da die Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster gemeinnützig ist, fällt für einen solchen Fall bei der Kolping-Stiftung keine Erbschaftsteuer an.
Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.
Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld
Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
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