Zustiftungen und Spenden

Zuwendungen an die Kolping-Stiftung erfolgen durch Zustiftungen oder Spenden und zwar als einmalige oder regelmäßige Zuwendung. Da die Stiftung darauf angelegt ist, auf viele Jahre die gemeinnützigen Projekte des Kolpingwerkes zu unterstützen, sind Zustiftungen besonders wertvoll.

Zustiftung

Bei Zustiftungen handelt es sich um Zuwendungen, die das Kapital der Stiftung erhöhen. Geldzuwendungem, die also als Zustiftung bezeichnet sind, werden nicht zeitnah für gemeinnützige Aufgaben eingesetzt, sondern dienen langfristig dem Zweck der Stiftung. Die Zustiftung selbst wird nicht angetastet.
Dadurch dass Zustiftungen das Stiftungskapital erhöhen, tragen sie dauerhaft zu höheren Kapitalerträgen der Stiftung bei. Aus diesen Erträgen fördert die Stiftung ihre gemeinnützigen Zwecke.

Spenden

Spenden an die Stiftung werden zeitnah für gemeinnützige Zwecke der Stiftung verwendet. Zeitnah heißt im steuerlichen Sinne, dass die Spende im Jahr der Zuwendung oder im Jahr darauf zu verwenden ist.
Die Spende kann nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden. Sie entfaltet ihre Wirkung kurzfristig; sie wird zeitnah für gemeinnützige Zwecke verbraucht.

Stiften statt schenken

Eine Möglichkeit, die Stiftung zu unterstützen, sind Zustiftungen oder Spenden aus besonderem Anlass.
Egal ob Geburtstag, Silberhochzeit, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Klassentreffen - die ganz private Bitte an die Gäste um eine Zustiftung ist ein wertvoller Beitrag zum Aufbau des Stiftungskapitals, um auf diese Weise langfristig die Aktivitäten der Stiftung zu ermöglichen.

Zuwendungen im Todesfall

Wer keine Erben hat und über den Tod hinaus sicherstellen möchte, dass sein Lebenswerk sinnvollen und gemeinnützigen Zwecken dienen soll, kann sein Vermögen oder einen Teil desselben durch Zustiftung in die Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster dauerhaft für die gemeinnützigen Ziele des Kolpingwerkes einsetzen.
Gegebenenfalls kann in der Kolping-Stiftung ein eigener Stiftungsfond mit dem Namen des Erblassers eingerichtet werden.
Auf Wunsch geben wir gerne Rat.

Wir freuen uns ganz besonders über ihre Zustiftungen zur Unterstützung unseres dauerhaften Engagements

Kolping-Stiftung DV Münster
DKM Darlehnskasse Münster eG
BIC: GENODEM1DKM
IBAN: DE12 4006 0265 0018 0638 00

Unsere Stiftung ist gemeinnützig. Daher stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Zuwendung aus.

Ansprechpartner

Benedikt Vollmer
Benedikt Vollmer
c/o Kolpingwerk DV Münster
Geschäftsführer
Gerlever Weg 1
48653 Coesfeld
 

Downloads

Laden Sie sich hier unser Zustiftungsformular herunter, wenn Sie zum Kapitalaufbau der Kolping-Stiftung beitragen möchten.

 
 

Anschrift

Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

Kontakt

Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
info@kolping-ms.de
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