Zuwendungen an die Kolping-Stiftung erfolgen durch Zustiftungen oder Spenden und zwar als einmalige oder regelmäßige Zuwendung. Da die Stiftung darauf angelegt ist, auf viele Jahre die gemeinnützigen Projekte des Kolpingwerkes zu unterstützen, sind Zustiftungen besonders wertvoll.
Bei Zustiftungen handelt es sich um Zuwendungen, die das Kapital der Stiftung erhöhen. Geldzuwendungem, die also als Zustiftung bezeichnet sind, werden nicht zeitnah für gemeinnützige Aufgaben eingesetzt, sondern dienen langfristig dem Zweck der Stiftung. Die Zustiftung selbst wird nicht angetastet.
Dadurch dass Zustiftungen das Stiftungskapital erhöhen, tragen sie dauerhaft zu höheren Kapitalerträgen der Stiftung bei. Aus diesen Erträgen fördert die Stiftung ihre gemeinnützigen Zwecke.
Spenden an die Stiftung werden zeitnah für gemeinnützige Zwecke der Stiftung verwendet. Zeitnah heißt im steuerlichen Sinne, dass die Spende im Jahr der Zuwendung oder im Jahr darauf zu verwenden ist.
Die Spende kann nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden. Sie entfaltet ihre Wirkung kurzfristig; sie wird zeitnah für gemeinnützige Zwecke verbraucht.
Eine Möglichkeit, die Stiftung zu unterstützen, sind Zustiftungen oder Spenden aus besonderem Anlass.
Egal ob Geburtstag, Silberhochzeit, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Klassentreffen - die ganz private Bitte an die Gäste um eine Zustiftung ist ein wertvoller Beitrag zum Aufbau des Stiftungskapitals, um auf diese Weise langfristig die Aktivitäten der Stiftung zu ermöglichen.
Wer keine Erben hat und über den Tod hinaus sicherstellen möchte, dass sein Lebenswerk sinnvollen und gemeinnützigen Zwecken dienen soll, kann sein Vermögen oder einen Teil desselben durch Zustiftung in die Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster dauerhaft für die gemeinnützigen Ziele des Kolpingwerkes einsetzen.
Gegebenenfalls kann in der Kolping-Stiftung ein eigener Stiftungsfond mit dem Namen des Erblassers eingerichtet werden.
Auf Wunsch geben wir gerne Rat.
Kolping-Stiftung DV Münster
DKM Darlehnskasse Münster eG
BIC: GENODEM1DKM
IBAN: DE12 4006 0265 0018 0638 00
Unsere Stiftung ist gemeinnützig. Daher stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Zuwendung aus.
Kolping Zustiftungsformular
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Laden Sie sich hier unser Zustiftungsformular herunter, wenn Sie zum Kapitalaufbau der Kolping-Stiftung beitragen möchten.
Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.
Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld
Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-415
info@kolping-ms.de
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