Eine gute und schnell Unterstützung unserer ehrenamtlich Aktiven ist uns besonders wichtig.
Eine passende Dekoration ist für eine Veranstaltung, ein Fest oder eine Aktion das A und O.
Doch sollen wirklich viele, vielleicht auch teure Dinge angeschafft werden, nur um sie bei einer einzigen Aktion zu gebrauchen?
Die Antwort ist einfach, denn bei in eurer Diözesangeschäftsstelle könnt ihr die unterschiedlichsten Dinge ganz praktisch ausleihen:
Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH ist eine u.a. vom Caritasverband getragene Gesellschaft für das karitative Versicherungswesen. Sie verwaltet die Sammelversicherungsverträge des Kolpingwerkes Deutschland, mit denen vor allem die ehrenamtliche Tätigkeit auf verschiedenen Ebenen des Kolpingwerkes abgesichert wird.
In einer umfangreichen neuen Broschüre sind Informationen zu Sammelversicherungsverträgen, ergänzendem Versicherungsschutz sowie Schadenmeldungen und Ansprechpersonen bei der Ecclesia zusammengestellt. Diese Broschüre kannst Du hier als PDF herunterladen.
Das Kolpingwerk Deutschland hat für diese Versicherungen ein eigenes Portal eingerichtet, in dem man weitere Informationen und auch Formulare für Schadensmeldungen u.s.w. finden kann:
https://kolpingwerk.ecclesia.de/startseite/
24-Stunden-Service/Nothandy nach Dienstschluss
Telefon: 0171 / 3 39 29 7424-Stunden-Service/Nothandy nach Dienstschluss
Kolpingsfamilien, die Bildungsangebote im Rahmen von Abend- Tages-, Wochenendveranstaltungen oder Kursen anbieten, haben die Möglichkeit, aus Mitteln des Landes NRW -Weiterbildungsgesetz (WbG), Kinder- und Jugend-Förderplan (KJP)- oder aus Bistumsmitteln Zuschüsse zu beantragen.
Alle nötigen Informationen, Ansprechparter_innen und Formulare finden sich hier.
Die Herausforderungen denen sich ein Verein im deutschen Rechtssystem stellen muss, nehmen zu.
Der Vorsitzende einer Kolpingsfamilie ist als gesetzlicher Vertreter verpflichtet, die steuerlichen Pflichten des Verein zu erfüllen. Außerdem ist der Vorstand nach dem BGB verpflichtet, den Mitgliedern eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.
Für Zwecke der Besteuerung sind ebenfalls Aufzeichnung zu führen. Hat die Kolpingsfamilie Mitarbeiter beschäftigt, sind zahlreiche Sozialversicherungs- und Lohnsteuervorschriften zu beachten.
Für diese wichtigen Aufgaben sind wir eure kompetente Unterstützung!
Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.
Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld
Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
info@kolping-ms.de
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