Soziale Selbstverwaltung

Kernstück der Demokratie

Die Sozialwahl gilt als Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. 

Bei der Sozialwahl für Rente und Gesundheit wählen alle sechs Jahre die gesetzlich Versicherten und Beitragszahler selbst ihre Vertreter in die Selbstverwaltung der Renten-, Kranken- und Unfallkassen. Doch obwohl die Sozialwahl eine der größten Wahlen Deutschlands ist, ist sie vielen unbekannt.

Für die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger engagieren sich Männer und Frauen aus drei christlichen Verbänden,

  • der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB),
  • dem Kolpingwerk Deutschland und dem
  • Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA),

vereint in der ACA – Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen.

Unsere Mandatsträger:innen

AOK NORD/WEST

  • Helga Feldhaus (Kolpingsfamilie Legden)
  • Anja Weiss (Kolpingsfamilie Wessum)
  • Bernhard Tenhofen (Kolpingsfamilie Barlo)
  • Ulrich Unterberg (Kolpingsfamilie Kirchhellen)

DRV Westfalen

  • Harold Ries (Kolpingsfamilie Xanten)
  • Christian Scharwey (Kolpingsfamilie Herzfeld)
  • René Teuber (Kolpingsfamilie Ostbevern)
  • Klemens Nolte (Kolpingsfamilie Coesfeld-Zentral)
  • Helmut Höfener (Kolpingsfamilie Appelhülsen)

DRV Oldenburg-Bremen

  • Bernd von Lehmden (Kolpingsfamilie Holdorf)
  • Alina Geerken (Kolpingsfamilie Delmenhorst)

BGW

  • Beatrix Becker (Kolpingsfamilie Recklinghausen-Zentral)
  • Matthias Knauff (Kolpingsfamilie Oelde)
  • Wolfgang Vorwerk (Kolpingsfamilie Cappeln)

VBG

  • Manuel Hörmeyer (Kolpingsfamilie Emstekerfeld)

Zum Verfahren

Alle sechs Jahre werden in den Sozialwahlen die Sozialparlamente wieder neu bestimmt. Im Wahlverfahren kommt es möglicherweise noch zu Veränderungen. Bisher gibt es Wahlen mit Wahlhandlung und sogenannte Friedenswahlen. Letztere sind umstritten.

Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger, indem ein Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen sowie ein neuer Anspruch auf Fortbildung eingeführt wird.
Partizipation

Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. In den entsprechenden Organen der Krankenkassen gilt diese Quote bereits. Zudem soll künftig gezielter über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane unterrichtet werden, um die Öffentlichkeit besser zu informieren und die Wahlbeteiligung zu steigern.

Text: DFA Arbeit und Soziales

Foto: pixabay.com

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Ansprechpartner

Sebastian Kavermann Verbandsreferentin
Sebastian Kavermann
Kolpingwerk
Verbandsreferent
Tel.: 02541 / 803-452
E-Mail schreiben
 

Gut zu wissen

• Weitergehende Informationen:

  https://www.soziale-selbstverwaltung.de/

 
 
 

Interview mit Bernd von Lehmden

Interview

Interview mit Minister Karl-Josef Laumann

Interview Laumann

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