Die Sozialwahl gilt als Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.
Bei der Sozialwahl für Rente und Gesundheit wählen alle sechs Jahre die gesetzlich Versicherten und Beitragszahler selbst ihre Vertreter in die Selbstverwaltung der Renten-, Kranken- und Unfallkassen. Doch obwohl die Sozialwahl eine der größten Wahlen Deutschlands ist, ist sie vielen unbekannt.
Für die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger engagieren sich Männer und Frauen aus drei christlichen Verbänden,
vereint in der ACA – Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen.
Auch in unserem Verband und hier speziell in unserem Diözesanverband haben wir engagierte, fachkundige und selbstbewusste Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter.
Der Diözesanfachausschuss „Arbeit und Soziales“ beschäftigt sich mit aktuellen und langfristigen Entwicklungen in der Arbeitswelt und den sozialen Sicherungssystemen. Einige Mitglieder des Fachausschusses bilden die AG „Sozialwahl“, die sich seit Oktober 2021 mit den Vorbereitungen zur Sozialwahl 2023 befasst.
Dabei gilt es vor allem, Kandidat:innen aus unseren Kolpingsfamilien im Diözesanverband Münster für ein sozialpolitisches Engagement in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungen zu gewinnen.
Wenn auch du dich sozialpolitisch engagieren möchtest oder Fragen zu einem sozialpolitischen Engagement hast, melde dich bei Sebastian Kavermann.
Die Mitglieder der sich aus dem DFA „Arbeit und Soziales“ zusammensetzenden AG sind: Beatrix Becker, Johannes Beering, Reiner Engelmann, Bernhard Wesbuer, Bernd Wiesel und Sebastian Kavermann als hauptberufliche Begleitung.
Fünf Jahre sind seit der letzten Sozialwahl vergangen. In 2023 werden in der nächsten Sozialwahl die Sozialparlamente wieder neu bestimmt. Im Wahlverfahren kommt es möglicherweise noch zu Veränderungen. Bisher gibt es Wahlen mit Wahlhandlung und sogenannte Friedenswahlen. Letztere sind umstritten.
Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger, indem ein Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen sowie ein neuer Anspruch auf Fortbildung eingeführt wird.
Partizipation
Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. In den entsprechenden Organen der Krankenkassen gilt diese Quote bereits. Zudem soll künftig gezielter über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane unterrichtet werden, um die Öffentlichkeit besser zu informieren und die Wahlbeteiligung zu steigern.
Text: AG Sozialwahl
Foto: pixabay.com
• Weitergehende Informationen:
Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.
Gerlever Weg 1
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