12.05.2026
Am 27. Januar 2026 legte die Kommission zur Sozialstaatsreform ihren Bericht vor. Dieser enthält 26 Empfehlungen für die Reform des Sozialsystems, aufgeteilt auf die Bereiche Neusystematisierung von Sozialleistungen, Verbesserungen von Erwerbsanreizen, Rechtsvereinfachung sowie Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung.
Wir als Kolpingwerk DV Münster, mit unseren vielfältigen Engagementfeldern, u. a. in der sozialen und beruflichen Selbstverwaltung, sehen ebenfalls die Dringlichkeit von Reformen im Sozialstaat.
Wir begrüßen die Empfehlungen in den Bereichen Digitalisierung, Modernisierung und Vereinfachung des Sozialsystems. Die Leistungen übersichtlicher, zentraler, einfacher und digitaler zu gestalten, halten wir für den richtigen Weg, auch wenn sich die einzelnen Empfehlungen noch in der Praxis bewähren müssen. Die Reformen im Bereich der Digitalisierung sollten zudem verpflichtend erfolgen, sodass eine Umsetzung sichergestellt wird. Daneben gilt es zu beachten, dass KI die persönliche und individuelle Beratung von Mensch zu Mensch in Gänze nicht ersetzen kann. Empfehlungen wie z. B. das Kindergeld künftig ohne Antragstellung auszuzahlen (Empfehlung 11) und den Verwaltungsvollzug beim Elterngeld zu zentralisieren und das Leistungsrecht zu vereinfachen (Empfehlung 12) unterstützen wir nachdrücklich.
Die Erhöhung der Anreize für die Beschäftigung in Vollzeit oder vollzeitnaher Beschäftigung, wie sie im Abschnitt „Verbesserung von Erwerbsanreizen“ dargestellt wird, sehen wir allerdings kritisch, da sie die Lebensrealität vieler Personen nicht widerspiegelt. Dies gilt ebenso für die empfohlene Pauschalisierung ( z. B. Empfehlung 8). Pauschalisierende Leistungen vereinfachen zwar den Verwaltungsaufwand, können aber die vielfältigen und unterschiedlichen Bedarfe der Lebensrealitäten und Wohnorte in der Bundesrepublik nicht abdecken.
Als Kolpingwerk betonen wir vor diesem Hintergrund die Gleichwertigkeit von Care-Arbeit, ehrenamtlicher Arbeit und Lohnarbeit und heben die Wichtigkeit von ehrenamtlichem Engagement und Sorgearbeit für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie hervor. Zudem sehen wir in einer stärkeren Anrechnung von geringem Einkommen gegenüber einer geringeren Anrechnung bei höheren Einkommen bei Transferleistungen einen Widerspruch zum Solidaritätsgedanken (Empfehlung 4), der bei sozialen Leistungen zentral sein sollte.
So heißt es in unserem Leitbild: „Solidarität heißt: Wir treten füreinander ein und sehen es als unsere zentrale Aufgabe an, für ein Leben in Würde für alle Menschen zu wirken.“
(Zusammen sind wir Kolping, Seite 15)
Stellungnahme: Vorstand Kolpingwerk Diözesanverband Münster, Mai 2026
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