17.07.2026
Die Bundesversammlung hat im November 2025 eine neue Mustersatzung beschlossen – ein wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen unserer Gemeinschaften gerecht zu werden. Eine der zentralen Neuerungen: Der Wechsel zwischen Vorsitzendenmodell und Leitungsteammodell ist nun ohne Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung möglich. Das spart Zeit und vereinfacht die interne Organisation.
Die aktualisierte Mustersatzung steht ab sofort für nicht eingetragene (n. e. V.) und eingetragene Vereine (e. V.) in der Kolpingwerkstatt unter Rechtliches zum Download bereit. Eine ausführliche Arbeitshilfe mit Erläuterungen unterstützt bei der Umsetzung.
Für Rückfragen steht Michaela Henle von Kolping Deutschland zur Verfügung.
Sie können sich aber auch jederzeit gern an unser Verbandssekretariat wenden!
Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.
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