18.09.2026

Mehrkosten, Mehraufwand und das alles ohne Fachgrundlage

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind braucht dringend Unterstützung und der Staat streicht genau die Hilfen, die es am meisten benötigt. 

Genau das droht durch die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Sozialverband Kolping Deutschland warnt in einem Rechtsgutachten vor den Folgen: Kürzungen ohne Fachgrundlage, verschobene Inklusion und höhere Langzeitkosten. Als Kolpingwerk DV Münster schließen wir uns dieser Kritik an und erklären, warum.

Laut dem Kabinettsentwurf soll die Jugendsozialarbeit Vorrang vor den ‚Hilfen zur Erziehung‘ erhalten. Doch: Beide Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Kolping bemängelt, dass die Reform ohne empirische Belege annimmt, dass bisher zu viele teure Einzelfallhilfen gewährt wurden. Unser Fazit: Hier wird an der falschen Stelle gespart.

Als Kolpingwerk DV Münster wissen wir aus Erfahrung, dass Prävention viel Geld spart. Studien zeigen, dass frühzeitige sozialpädagogische Unterstützung sich bereits nach wenigen Jahren finanziell auszahlt. Die geplante Experimentierklausel bis 2032 verschiebt die dringend notwendige Zusammenführung der Rechtskreise für inklusive Hilfen und damit die Chance auf echte Chancengleichheit für Kinder mit Beeinträchtigungen.

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Wie es bisher geplant war

Der bisherige Plan laut dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 lautete ab 2028 alle Hilfe für Kinder mit Beeinträchtigungen (z.B. Therapien, Förderung) aus einer Hand zu finanzieren. Egal ob die Kinder eine Behinderung oder "nur" Entwicklungsprobleme haben. Das sollte dazu führen, dass es ein System für alle gibt. Kein Hin- und Herspringen zwischen verschiedenen Ämtern und Anträgen, was sowohl Eltern als auch der öffentlichen Hand einiges an Aufwand und Kosten sparen wird. Das Recht auf inklusive Hilfen haben Kinder mit Behinderung direkt im SGB VIII (Jugendhilfe)

Der neue Kabinettsentwurf

Der aktuelle Kabinettsentwurf 2026 plant stattdessen bis Ende 2032 nur Erkenntnisse zu sammeln, also keinerlei verbindliche Regelungen zu treffen. Zudem soll alles weiterlaufen wie bisher. D.h. Familien müssen sich durch mehrere Behörden kämpfen (z.B. Jugendamt und Sozialamt) und damit vermehrte Kosten verursachen.

So lang diese Rechtskreise nicht zusammengeführt sind, werden Hilfen verweigert, allein weil unklar ist, welche Behörde nun zuständig ist. Durch die Verzögerung werden also keine Einsparungen erreicht, es bedeutet eher Mehraufwand für Behörden und Familien.

Ein Beispiel

Nehmen wir ein Kind mit komplexem Förderbedarf wie einer Sprachstörung und Verhaltensauffälligkeiten. Das Kind ist 5 und soll bald eingeschult werden. Heute (und nach den aktuellen Reformplänen bis mindestens 2032) muss die Familie mehrere Anträge stellen:

  • Krankenkasse für die Logopädie
  • Sozialamt für die Eingliederungshilfe
  • Jugendamt für die pädagogische Unterstützung.

Bis die Hilfe ankommt vergeht häufig ein Großteil des ersten Schuljahres. Eine wichtige Zeit für die Entwicklung und Bildung des Kindes.

Mit der bisher geplanten Reform soll das ab 2028 anders sein. Ein Antrag, eine Anlaufstelle. Doch jetzt heißt es, "lasst uns erstmal bis 2032 ausprobieren". Die Folgen tragen die Kinder, Familien und auch die Schulen.

Die Forderung der Verbände

Eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs basierend auf Fachwissen ist nach dem Rechtsgutachten, welches Kolping Deutschland gemeinsam mit mehreren Partnern der Jugendsozialarbeit bei BERNZEN Rechtsanwälte in Auftrag gegeben hat, notwendig. 

Eine fachlich nicht begründete Verschiebung der Zuständigkeiten wird nach Einschätzung der Verbände langfristig zu höheren Folgekosten führen. Studien zeigen zudem, dass sich frühzeitige, passgenaue sozialpädagogische Unterstützung bereits nach wenigen Jahren finanziell auszahlt. 

 

Anschrift

Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

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