20.04.2026

Der Bildungscheck 2.0

Ab Februar 2026 steht der neue Bildungscheck 2.0 des Landes Nordrhein-Westfalen wieder zur Verfügung. Mit dieser Förderung übernimmt das Land 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Jahr. 

Wer kann den Bildungscheck 2.0 beantragen?
Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in NRW können den Bildungscheck 2.0 beantragen, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren nicht übersteigt.

So funktioniert die Antragstellung
Die Beantragung erfolgt online vor Beginn der Weiterbildung unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Auch wenn die Bewilligung der Förderung immer ein Einzelfall ist, hier eine kurze Übersicht unserer voraussichtlich förderfähigen Angebote:

Eine vollständige Übersicht aller Kurse finden Sie auf den Websites der Kolping Akademie Münster und der Kolping Bildungsstätte Coesfeld.

 

So geht es in vier Schritten zur Förderung
1 Prüfen Sie mit dem Online-Schnelltest ob Sie förderfähig sind
2 Beantragen Sie Ihren Bildungscheck 2.0 online
3 Buchen Sie Ihren Wunschkurs bei der Kolping Akademie oder Bildungsstätte
4 Reichen Sie nach dem Kurs Teilnahmebestätigung und Rechnung ein

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Webseiten der Kolping Akademie bzw. der Kolping Bildungsstätte!

Kolping Bildungsstätte Coesfeld

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Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

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Telefax: 02541 / 803-415
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