14.07.2025
Das Kolpingwerk unterstützt die Forderung der ACA nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Hintergrund ist die, durch steigende Ausgaben, demografische Veränderungen und wirtschaftliche Unsicherheiten, angespannte finanzielle Lage der Sozialversicherungssysteme in Deutschland.
Warum fordert die ACA eine Erhöhung?
Derzeit zahlen Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von bis zu 5.512,50 Euro Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt diese Grenze deutlich höher – bei 8.050 Euro.
"Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb es unterschiedliche Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung gibt", kritisiert die stellvertretende ACA-Vorsitzende Kathrin Zellner. Eine einheitliche Beitragsgrenze würde die Einnahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung deutlich erhöhen – um bis zu 23 Milliarden Euro jährlich.
Zugleich warnt die ACA davor, dass bei einer Erhöhung der Grenze auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze angepasst werden muss. Sonst könnten Gutverdienende in die private Krankenversicherung wechseln – und sich so der solidarischen Finanzierung entziehen.
Solidarität auch beim Bürgergeld
Ein weiterer Kritikpunkt: Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen sollen vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden – eine Forderung, die auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kürzlich aufgriff. Derzeit klafft jährlich eine Finanzierungslücke von rund 10 Milliarden Euro in der GKV.
Im Vordergrund der Arbeit des Diözesanfachausschusses I stehen insbesondere die aktuellen und langfristigen Entwicklungen in der Arbeitswelt und den sozialen Sicherungssystemen.
weiterlesen »Was ist die ACA?
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) ist ein Zusammenschluss von:
Über die ACA bringt sich das Kolpingwerk aktiv in die Gestaltung der Sozialversicherung ein.
Ziel der ACA: Eine sozial gerechte Gestaltung der Sozialversicherung. Bei den Sozialwahlen ist die ACA die zweitgrößte Kraft nach den Gewerkschaften – mit hunderten Mandaten in über 35 Sozialversicherungsträgern.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Das ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Eine höhere Grenze bedeutet: Menschen mit höherem Einkommen zahlen mehr ein.
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