15.07.2025
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.7.2026 auf 13,60€ steigen. Für das darauffolgende Jahr ist für die Lohnuntergrenze eine Höhe von 14,60€ vorgesehen.
Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, auch wenn noch Luft nach oben bleibt. Denn wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch leben können.
In einer Stellungnahme betont der Bundesverband: "Ein armutsfester Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein für mehr soziale Gerechtigkeit." Gleichzeitig weist das Kolpingwerk darauf hin, dass insbesondere junge Menschen, Frauen und Beschäftigte in strukturschwachen Regionen häufig von Niedriglöhnen betroffen und damit besonders auf eine faire Entlohnung angewiesen sind.
Wir im Kolpingwerk Diözesanverband Münster unterstützen die Forderung nach einer armutsfesten Lohnuntergrenze und setzen uns dafür ein, dass Arbeit würdevoll und gerecht entlohnt wird.
Im Vordergrund der Arbeit des Diözesanfachausschusses I stehen insbesondere die aktuellen und langfristigen ...
weiterlesen »Kolpingwerk Diözesanverband
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