16.02.2024
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Region Münsterland und das Kolpingwerk Diözesanverband Münster haben am 15.02. in Coesfeld eine Vereinbarung für die Aufstellung einer gemeinsamen Arbeitnehmerliste für die am 19. Oktober 2024 stattfindende Handwerkskammerwahl unterzeichnet.
34 Arbeitnehmer:innen mit satzungsgemäß 17 ordentlichen Mitgliedern sowie deren 17 Stellvertreter:innen aus den Reihen des DGB und des Kolpingwerkes können hierdurch in der handwerklichen Selbstverwaltung mitwirken.
Sie erläuterten im Beisein von Bernhard Blanke (Warendorf), Vizepräsident der Handwerkskammer (HWK), der sich als Vertreter der Arbeitnehmerseite auf der Vollversammlung für eine zweite Wahlperiode zur Wahl stellt, sowie Robert Wessel (Ennigerloh) und Dieter Eixler (Greven) vom Vorstand der Handwerkskammer die Intention dieser Kooperation und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Den Kolping Diözesanvorstand vertraten Doris Büning (Ahaus) als Diözesanvorsitzende und Sonja Wilmer-Kausch (Leiterin Verbandssekretariat).
Volker Nicolai-Koß, Regionsgeschäftsführer des DGB im Münsterland, und Sebastian Kavermann (Kolping-Verbandsreferent), teilen sich die administrativen Aufgaben der gemeinsamen Listenvorbereitung.
„Eine Besonderheit bei den Handwerkskammern ist die Arbeitnehmerbeteiligung in allen Gremien der Kammer. Die Handwerkskammer vertritt also auch die Interessen der angestellten Meister, Gesellen und Auszubildenden in den Betrieben“, erläutert Volker Nicolai-Koß. „Der DGB und das Kolpingwerk im Münsterland arbeiten im Handwerk traditionell eng zusammen. Wir betrachten z.B. die Bereiche Mitbestimmung, Ausbildung, Stärkung der Tarifpartnerschaft oder Stärkung der Frauen im Handwerk als Zukunftsaufgaben.“ Es gelte dem DGB auch darzustellen, „was Sozialpartnerschaft und Tarifbindung beitragen können, um Fachkräfte an das Handwerk zu binden und Unternehmen in die Lage zu versetzen, flexible und innovative digitale Strategien zu entwickeln, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen.“
HWK-Vizepräsident Bernhard Blanke verwies auf die gemeinsame Liste von Kolping und DGB, die sich bereits Jahrzehnte lang bewährt habe. Dadurch würden die Arbeitnehmerinteressen sowohl tarifpolitisch als auch sozialpolitisch ideal verbunden und abgedeckt. „Das gilt gerade jetzt wo die Demokratie ins Wanken gerät, der demographische Wandel in der Arbeitswelt massive Auswirkungen zeigen wird, die Zukunft im Handwerk mit Digitalisierung und energetischen Herausforderungen zu bewältigen ist.“ Es könne nicht im Interesse der Arbeitnehmer:innen sein, „wenn überlegt werde, den Renteneintritt noch weiter herauf zu setzen und gleichzeitig das Rentenniveau gesenkt werden soll“, nannte Blanke ein Beispiel.
„Aus der Tradition Adolph Kolpings setzt sich das Kolpingwerk auch heute noch für die Belange der Handwerker:innen ein. Zahlreiche Kolpingmitglieder sind in den Gremien der Handwerkskammer aktiv“, erläuterte Sebastian Kavermann das Engagement des Kolpingwerkes in den Handwerkskammern und bezog sich auf die eben erwähnten Herausforderungen. „Mit einer gemeinsamen Arbeitnehmer-Liste können wir Geschlossenheit zeigen.“ Die handwerkliche Selbstverwaltung, also die Arbeit in den Vollversammlungen, Ausschüssen sowie Prüfungs- und Gesellenausschüssen, werde zu einem großen Teil von der ehrenamtlichen Arbeit durch Kolleginnen und Kollegen der Arbeitnehmerseite von DGB und Kolping getragen.
Text: Rita Kleinschneider
www.muensterland.dgb.de
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