14.01.2022

Neues aus dem Diözesanvorstand

In seiner Dezember-Sitzung am 18.12.2021 hat sich der Diözesanvorstand mit nachfolgenden Themen beschäftigt:

Kolping-Geschäftsstelle und Bildungsstätte abermals für „Zukunft einkaufen“ zertifiziert

Wie bei vielen Kolpingsfamilien im Diözesanverband mussten auch in der Geschäftsstelle des Kolpingwerkes DV Münster die Feierlichkeiten zum Kolping-Gedenktag corona-bedingt minimalistisch ausfallen. Gleichwohl erhielt die Feierstunde mit Wortgottesdienst eine ganz besondere Note. Die Geschäftsstelle und damit das Kolpingwerk mit seinen Einrichtungen erhielten das Zertifikat zur mittlerweile zweiten Re-Zertifizierung zum Umweltmanagement „Zukunft einkaufen – Glaubwürdig wirtschaften im Bistum Münster“. Bei allen Einkäufen für die Geschäftsstelle oder die Bildungsstätte ist es mittlerweile selbstverständlich, auf ökofaire Produkte zu achten. „Wenn wir von Gesellschaft und Politik verantwortungsvolles Handeln verlangen, müssen wir mit guten Beispielen vorangehen und unserer ökologischen Verpflichtung nachkommen“, so die Intention des Verbandes sich an dieser Initiative zu beteiligen.

Kolping FORUM - online lesen

Thema der neuen Ausgabe: „Reden“ wir doch mal über’s Essen, über Lebensmittel. Die sind so viel mehr wert als der monetäre Wert, den wir für sie bezahlen. Viele Ressourcen und vieler Hände Arbeit stecken in ihnen. Im Kolping-FORUM bieten wir unterschiedliche Betrachtungen an, zeigen globale und alternative Vermarktungswege auf. Im Fokus: Der Einsatz für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und gegen Verschwendung. Jede:r kann durch eigenes Einkaufsverhalten beitragen.

Kolping-Bildungswerk übernimmt Riesenbecker Kolping-Kindertagesstätte

Die „Kolping-Kindertagesstätte Riesenbeck“ zeigt seit über 20 Jahren, dass Kolping Kindergarten kann. Die Riesenbecker sind bisher die einzige unserer Kolpingsfamilien im Bistum Münster, die einen Kindergarten aufgebaut und verwaltet hat. Das idyllisch von Waldbestand umsäumte Gebäude wurde auf dem von der Stadt Hörstel im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung gestellten Grundstücks im Jahr 2000 von der Kolpingsfamilie gebaut und 2012 erweitert.
Der Verwaltungs- und Verantwortungsbereich zur Führung einer Kita mit heilpädagogischer Inklusion in dieser Dimension hat sich in den zwei Jahrzehnten stetig vergrößert und ist ehrenamtlich kaum mehr leistbar. Darum möchte die Kolpingsfamilie bzw. der Trägerverein Gebäude und Trägerschaft mit derzeit 68 Kindern von 15 Monaten bis sechs Jahren in dreieinhalb Gruppen in die professionellen Hände des Kolping-Bildungswerkes geben und so den langfristigen Betrieb und die Weiterentwicklung sichern. Bereits im Mai 2021 wurden die notwendigen Beschlüsse gefasst. Kurz vor Weihnachten kam es nun in Coesfeld zur formalen Unterzeichnung des Schenkungsvertrages. Die Trägerschaft geht zum 1. August 2022 endgültig auf das Kolping-Bildungswerk über.

Neue Beitragsordnung

Anfang November 2021 hat die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.
Mit dieser neuen Beitragsordnung hat die Bundesversammlung einem Anliegen entsprochen, das dem Bundesvorstand in den vergangenen Jahren immer wieder vorgetragen wurde: Die Beitragsordnung sieht unter anderem eine Beitragsminderung für junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sowie die Einführung eines Sozialbeitrags nach bundesweit einheitlichen Kriterien vor.
Der jetzt erfolgten Beschlussfassung war ein mehrjähriger intensiver Beratungsprozess vorausgegangen. Vorgabe der Bundesversammlung 2016 war es, dass das Beitragsaufkommen für die überörtlichen Ebenen im Kolpingwerk Deutschland unverändert bleibt. Für die Kolpingsfamilien kann es dabei zu einer Zu- oder Abnahme der Beitragssumme von bis zu 5 Prozent kommen. Die Auswirkung hängen insbesondere von der Altersstruktur der jeweiligen Kolpingsfamilie ab.
Die neue Beitragsordnung sowie detaillierte Erläuterungen zu allen Veränderungen wurden vom Bundesverband an alle Leitungsverantwortlichen versendet.
• Der Diözesanvorstand wird den Prozess ebenfalls intensiv begleiten. In mehreren Videokonferenzen speziell für einzelne Regionen werden Inhalte und Umsetzungsschritte vorgestellt und Fragen beantwortet. 

Kolpingsfamilien ohne Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Die auf der Bundesversammlung beschlossene Beitragsordnung 2023 sieht vor, dass alle Kolpingsfamilien ab Januar 2023 zur Zahlung der Verbandsbeiträge und Zustiftungsbeträge am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Der Großteil der Kolpingsfamilien nimmt bisher schon am Lastschriftverfahren teil. Nur ca. 50 Kolpingsfamilien nehmen daran bistumsweit noch nicht teil. Diese Kolpingsfamilien wollen wir motivieren, möglichst schon im Laufe des Jahres 2022 am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Regionalvertreter im Diözesanvorstand werden auf die Kolpingsfamilien in ihren Regionen zugehen. Das Verbandssekretariat steht ebenfalls beratend zur Verfügung.

Unterstützung des Diözesanverbandes für Regionen und Bezirke wird gekürzt

Der Diözesanvorstand unterstützt die Regionen und Bezirke jährlich mit einer kleineren Summe um den Austausch zu fördern. Dieser Zuschuss wird um 15 % ab dem 1.1.2023 gekürzt. Der Diözesanverband erhält ab 2025 wesentlich weniger Bistumsmittel und muss alle Bereiche auf Einsparungen überprüfen.

Herbst-Diözesankonferenz der Kolpingjugend

Vom 19. bis 21.11.2021 hat die Diözesankonferenz (DIKO) in Präsenz mit rund 40 Delegierten und Gäst:innen getagt. Zentral waren der Rechenschaftsbericht, zwei Anträge, Wahlen und die Verabschiedungen von Franz Westerkamp (Diözesanpräses), Iria Jaeger (Bildungsreferentin) und Christina Huster (Diözesanleitung).
Klassischerweise dient die Herbst-DIKO dazu, sich mit dem Rechenschaftsbericht auseinander zu setzen, der dieses Jahr in Form eines Museumsrundgangs präsentiert wurde. Die Delegierten und Gäst:innen waren eingeladen, den Bericht in verschiedenen Kunsträumen zu kommentieren. Nach dem Rechenschaftsbericht wurde der Finanzbericht vorgestellt.
Beschlossen wurde die Freizeitförderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW. Der Beschluss sieht vor, dass sich die Diözesanleitung mit einem Einstieg in die Freizeitförderung beschäftigt. Möglichst ab 2022 sollen Leitungsrunden die Möglichkeit haben, Fördermittel für Freizeitarbeit zu beantragen. Zudem wurde ein Initiativantrag zur Gründung eines Projektarbeitskreises beschlossen, der sich mit Kinderarmut beschäftigen soll.

Aus Regionen und Fachausschüssen:

  • Der Bezirk Borken spendet 500 € für die Flutopfer im Ahrtal. Auch aus dem Kreisverband Kleve wurde umfangreiche Hilfe geleistet.
  • An der Wallfahrt des Kreisverbandes Borken nach Eggerode nahmen 70 Personen teil.
  • Ebenfalls erfolgreich durchgeführt wurde die Kreiswallfahrt Steinfurt.
  • Die Regionalversammlung Borken fand in Präsenz statt.
  • Im Kreisverband Coesfeld wurde ein Workshop zum Feiern von Jubiläen angeboten.
  • Der DFA Verbandsentwicklung wird einen Austausch zur Arbeit mit und nach Corona anbieten. Er wird sich zukünftig schwerpunktmäßig mit der innerverbandlichen Kommunikation beschäftigen.
  • Die Vollversammlung der ACA NRW musste wegen Corona abgesagt werden. Sie findet nun Anfang 2022 statt.


Text: Uwe Slüter

vorstand
 
 

Anschrift

Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

Kontakt

Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
info@kolping-ms.de
Kontaktformular

Newsletter

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.