09.12.2021

Neue Beitragsordnung

Anfang November 2021 hat die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Mit dieser neuen Beitragsordnung hat die Bundesversammlung einem Anliegen entsprochen, dass dem Bundesvorstand in den vergangenen Jahren immer wieder vorgetragen wurde: Die Beitragsordnung sieht unter anderem eine Beitragsminderung für junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sowie die Einführung eines Sozialbeitrags nach bundesweit einheitlichen Kriterien vor.

Der jetzt erfolgten Beschlussfassung war ein mehrjähriger intensiver Beratungsprozess in einer von der Bundesversammlung 2016 eingesetzten „Beitragskommission“ vorausgegangen. Vorgabe der Bundesversammlung 2016 war es, dass das Beitragsaufkommen für die überörtlichen Ebenen im Kolpingwerk Deutschland unverändert bleibt. Für die Kolpingsfamilien kann es dabei zu einer Zu- oder Abnahme der Beitragssumme von bis zu 5 Prozent kommen. Die Auswirkung hängen insbesondere von der Altersstruktur der jeweiligen Kolpingsfamilie ab. Kolpingsfamilien mit einer jungen Mitgliederstruktur zahlen etwas weniger, Kolpingsfamilien mit einer älteren Beitragsstruktur zahlen etwas mehr.

Die „Beitragskommission“ hat gerade diesen Punkt intensiv beraten und darauf großen Wert gelegt, dass sich für alle Kolpingsfamilien nur eine geringe Veränderung ergibt. Mit Blick auf die seit einigen Jahren immer wieder gewünschte Einführung einer Beitragsminderung für junge Menschen sowie eines bundesweiten Sozialbeitrags bitten wir für diese solidarische Veränderung um Verständnis und Eure Unterstützung.

Die neue Beitragsordnung sowie detaillierte Erläuterungen zu allen Veränderungen wurden in dieser Woche an alle Leitungsverantwortlichen sowie Kassierer_innen der Kolpingsfamilien im Kolpingwerk Deutschland versendet. Die entsprechenden Anlagen erhalten digital auch alle Delegierten der Bundesversammlung 2021, die Diözesan- und Landesverbände/Regionen im Kolpingwerk Deutschland sowie die Mitglieder des Bundesvorstandes zur Kenntnis.

Die Unterlagen zur neuen Beitragsordnung findet Ihr auch zum Download auf der Homepage unter www.kolping.de/beitragsordnung. In Vorbereitung ist zudem eine umfangreiche „Handreichung Beitragsordnung 2023 für das Kolpingwerk Deutschland“ – ergänzt um entsprechende PowerPoint-Präsentationen – die im Frühjahr 2022 vorliegen und sowohl im Printformat als auch digital zur Verfügung gestellt werden.


Pressemeldung Kolpingwerk Deutschland

Abrechnung leicht gemacht
 
 

Anschrift

Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

Kontakt

Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
info@kolping-ms.de
Kontaktformular

Newsletter

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.