07.06.2021

Zuwendungen nach „Preußischem Landrecht“

Mitgliederversammlung des Vereins „Kolpinghaus Münster“

Der rechtsfähige Verein „Kolpinghaus Münster“ ist der „alte“ Trägerverein des 1992 abgerissenen Kolpinghauses in unserer Bistumsstadt. Die Mitgliederversammlung wird aus Mitgliedern der Kolpingsfamilie Münster und aus dem Diözesanvorstand gebildet.
Dieser Verein unterliegt historisch bedingt noch dem „Allgemeinen Preußischen Landrecht“. Er verwaltet diverse erbbaurechtliche Grundstücke in Münster, betreibt mit dem Michaelsheim ein kleines Jugendwohnen in Münster an der Aegidiistraße und hält eine Beteiligung von 49 Prozent an der Hotel-Besitzgesellschaft Stadthotel Münster.
In der jährlichen Mitgliederversammlung wird auch – dem Vereinszweck entsprechend - über die Förderung gemeinnütziger Projekte entschieden. Am 31. Mai beschloss die Versammlung die Unterstützung folgender Projekte mit mehreren zehntausend Euro:

Das neu initiierte Projekt „Perspektiven für Kolping im städtischen Raum" zur Entwicklung innovativer Ideen zur Förderung des Kolpingwerks in Münster. Neu ist die Errichtung eines Stiftungsfonds in der Kolpingstiftung des Diözesanverbandes zur langfristigen Absicherung der Kolpingarbeit in Münster.

Zusätzlich unterstützt der Verein seit vielen Jahren den Stiftungsfonds „Familien helfen Familien“ im Diözesanverband. Der Fonds ermöglicht bedürftigen Familien Urlaub in Familienferienstätten.

Außerdem wird die Kolpingsfamilie Münster-Zentral in ihrer Arbeit regelmäßig unterstützt.

Text: Uwe Slüter
Bild: pixabay.com

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Anschrift

Kolpingwerk Diözesanverband
Münster e.V.

Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld

Kontakt

Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-414
info@kolping-ms.de
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