18.03.2021

Die Liebe ist Gott gewollt

Kolpingwerk DV Münster widerspricht dem Dekret der Glaubenskongregation

Diözesanpräses Franz Westerkamp und die Geistliche Leiterin, Alexandra Damhus, beteiligen sich an einer bundesweiten Unterschriftenaktion, in der sich Seelsorger_innen positionieren, wie sie zu Segensfeiern für Homosexuelle stehen. Zu den Unterzeichnern gehören inzwischen über 1.000 Menschen aus der Pastoral, Religionslehrer_innen und Professor_innen. Damit soll der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ein Stimmungsbild erhalten zur aktuellen Diskussion. In der Stellungnahme sprechen sich die Unterzeichner_innen klar dagegen aus, „dass eine ausgrenzende und veraltete Sexualmoral auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen wird und die Arbeit in der Seelsorge untergräbt.“ Vielmehr gehe es doch darum, „die Menschen zu respektieren, ihre Liebe zu schätzen und darüber hinaus zu glauben, dass der Segen Gottes mit ihnen ist.“

Auch das Präsidium des Kolpingwerkes DV Münster kritisiert das Dekret der römischen Kurie, die vorschreibt, dass in der Katholischen Kirche Beziehungen gleichgeschlechtlicher Menschen nicht gesegnet werden dürfen, da diese den Plänen Gottes widersprächen. Begründung: Was moralisch unerlaubt sei, dürfe durch ein kirchliches Handeln nicht gutgeheißen werden.

Der Mensch steht im Mittelpunkt

„Wir Menschen sind unter den Geschöpfen Gottes die einzigen, die Liebe und Zuneigung empfinden können“, argumentiert Kolping-Geschäftsführer Uwe Slüter als Sprecher des Präsidiums. „Wer darf sich dann anmaßen, über moralische Wertigkeiten zu entscheiden, wenn Paare ihre Liebe zueinander unter Gottes Segen stellen möchten?“
Das Präsidium des Kolpingwerkes im Bistum Münster legt ein klares Veto ein: „Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt!“ So heißt es im Leitbild des Kolpingwerkes. Da könne es doch nicht zusammenpassen, „wenn unsere Kirche dessen sexuelle Orientierung und nicht den Menschen mit seiner gesamten Persönlichkeit für die Entscheidung zum christlichen Segen priorisiert“.
Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Lebensweg erhalten dürfen. Die Position der Glaubenskongregation sei enttäuschend und entmutigend. Trotz der römischen Ablehnung werde das Thema so nicht zu beenden sein.

Das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) hat sich bereits 2015 und 2019 dafür ausgesprochen, die vielfältige Segenspraxis in der Kirche zu stärken und zu erweitern. „Wir denken dabei insbesondere an Paare, denen eine kirchliche Eheschließung nicht möglich ist, wie zum Beispiel gleichgeschlechtliche Paare, die aber aufgrund ihrer Gottesbeziehung um den Segen Gottes für das Gelingen ihrer Partnerschaft bitten“, so ein Zitat aus dem ZdK., das auch für das Kolpingwerk als Mitgliedsverband des ZdK gelte.

Kirche sollte Segen nicht vorenthalten

Segen sei „Vergegenwärtigung Gottes“: „Die Kirche ist dazu berufen, Menschen zu segnen. Sie ist nicht dazu berufen, Menschen, die darum bitten, den Segen Gottes vorzuenthalten.“

Die römische Glaubenskongregation hat, der in Deutschland und vielen anderen Ländern geforderten Einführung von Segnungsfeiern eine Absage erteilt, eine gleichgeschlechtliche Paarbeziehung dürfe nicht wie eine eheliche Verbindung gesegnet werden, noch entsprächen gleichgeschlechtliche Beziehungen der Schöpfungsordnung.

Das Kolpingwerk im Bistum Münster wertet die Stellungnahme als Störung des Synodalen Weges. Die Lehre der Kirche müsse sich im Dialog mit der Lebenswirklichkeit der Menschen und den Einsichten der Humanwissenschaften weiterentwickeln, fordert das Kolpingwerk.

(US / rk/sh)

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