Nachbarschaftshilfe wird als eine freiwillige Unterstützung von Personen verstanden, die nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt wird. Ist ein Ehrenamt das von einem Mensch ausgeübt wird, ohne dass dabei der Erwerb eines Einkommens angestrebt wird. Als Aufwandsentschädigung besteht hier die Möglichkeit einen Betrag von 131 EUR monatlich zu erhalten.
Für wen ist Nachbarschaftshilfe gedacht?
Für Menschen ab einem Pflegegrad, mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihrer häuslichen Umgebung, unabhängig vom Alter.
Die Unterstützungen im Alltag benötigen, z. B. Einkaufen, Arztbegleitung, Haushalt, Spaziergänge ...keine Handwerksleistungen, Pflegeleistungen o.ä.
Diese Personen stellen dabei die Anspruchsberechtigten des monatlichen Entlastungsbetrages von 131 EUR nach § 45b SGB XI dar.
| Termin/e: |
Mittwoch, 15. September 2027, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Zielgruppe: | Interessierte Helfer*innen |
| Grundvoraussetzungen: |
- ist nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert mit der zu Betreuenden Person - lebt nicht in demselben Haushalt - es sollte eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung bestehen |
| Zeitumfang: | 09.00 - 17.00 Uhr | 8 UE |
| Veranst.-Nr.: | 202200265 |
Keine Gebühren
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