Wie läuft der Begleitungs- und Beratungsprozess ab?

  • Die Kolpingsfamilie erfährt von dem bundesweiten Angebot.
  • Sie hat Interesse an einem Entwicklungsprozess und der Vorstand / die Mitgliederversammlung entscheidet sich bewusst für eine Begleitung und Beratung.
  • Die Kolpingsfamilie nimmt Kontakt mit den Ansprechpartner/innen auf Diözesan- oder Bundesebene auf.
  • Es erfolgt ein Erstgespräch mit einer Vertreterin / einem Vertreter des Diözesanverbandes. Diese/r steht auch zukünftig als zentrale/r Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.
  • Der Kolpingsfamilie wird die zuständige Praxisbegleiterin / der zuständige Praxisbegleiter benannt.
  • Es erfolgt ein Treffen der Praxisbegleiterin / des Praxisbegleiters mit der Kolpingsfamilie / dem Vorstand der Kolpingsfamilie.
  • Gemeinsam mit einer Praxisbegleiterin / einem Praxisbegleiter wird ein Konzept für die Zukunft entwickelt. Bei der Entwicklung des Konzepts wird die konkrete Situation der Kolpingsfamilie vor Ort und ihrer Umgebung berücksichtigt.

  • Ziele werden formuliert und Umsetzungsschritte zur Erreichung der Ziele vereinbart.
  • Besondere Zielgruppen (z.B. Familienkreise, Kolpingjugend) / Personen werden eingebunden und an dem Prozess aktiv beteiligt.
  • Alle Beteiligten unterstützen die Durchführung des Projekts. Die vereinbarten Schritte werden umgesetzt und die Ziele nachhaltig verfolgt.
  • Im Prozess können Anpassungen und Korrekturen erfolgen. Diese müssen mit allen Beteiligten abgestimmt und beschlossen werden.
  • Zwischenschritte werden kontrolliert und fest gehalten.
  • Es erfolgt ein Abschlussgespräch mit der / dem Verantwortlichen auf Diözesanebene.
  • Die Kolpingsfamilie verfolgt den eingeschlagenen Weg (weiter).
Artikelaktionen
Ansprechpartner/In
Thorsten Schulz

Thorsten Schulz

Verbandsreferent
Tel. 02541 / 803-410
schulz@kolping-ms.de

 
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