Wie läuft der Begleitungs- und Beratungsprozess ab?
- Die Kolpingsfamilie erfährt von dem bundesweiten Angebot.
- Sie hat Interesse an einem Entwicklungsprozess und der Vorstand / die Mitgliederversammlung entscheidet sich bewusst für eine Begleitung und Beratung.
- Die Kolpingsfamilie nimmt Kontakt mit den Ansprechpartner/innen auf Diözesan- oder Bundesebene auf.
- Es erfolgt ein Erstgespräch mit einer Vertreterin / einem Vertreter des Diözesanverbandes. Diese/r steht auch zukünftig als zentrale/r Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.
- Der Kolpingsfamilie wird die zuständige Praxisbegleiterin / der zuständige Praxisbegleiter benannt.
- Es erfolgt ein Treffen der Praxisbegleiterin / des Praxisbegleiters mit der Kolpingsfamilie / dem Vorstand der Kolpingsfamilie.
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Gemeinsam mit einer Praxisbegleiterin / einem Praxisbegleiter wird ein Konzept für die Zukunft entwickelt. Bei der Entwicklung des Konzepts wird die konkrete Situation der Kolpingsfamilie vor Ort und ihrer Umgebung berücksichtigt.
- Ziele werden formuliert und Umsetzungsschritte zur Erreichung der Ziele vereinbart.
- Besondere Zielgruppen (z.B. Familienkreise, Kolpingjugend) / Personen werden eingebunden und an dem Prozess aktiv beteiligt.
- Alle Beteiligten unterstützen die Durchführung des Projekts. Die vereinbarten Schritte werden umgesetzt und die Ziele nachhaltig verfolgt.
- Im Prozess können Anpassungen und Korrekturen erfolgen. Diese müssen mit allen Beteiligten abgestimmt und beschlossen werden.
- Zwischenschritte werden kontrolliert und fest gehalten.
- Es erfolgt ein Abschlussgespräch mit der / dem Verantwortlichen auf Diözesanebene.
- Die Kolpingsfamilie verfolgt den eingeschlagenen Weg (weiter).


