Kolping-Bildungswerk berät in Sachen Bildungsscheck
Wird der Scheck bewilligt und beim Bildungsträger eingelöst, übernimmt die Landesregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für jede Person die Hälfte der Kosten eines Kurses oder eines Seminars. Die andere Hälfte trägt das Unternehmen oder der einzelne Mitarbeiter. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro.
Der Geschäftsführer der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH, Klaus Ehling, sieht im Bildungsscheck ein effektives Förderinstrument: „Chancen steigern und Kosten senken – ein Bildungsscheck kann beides“, sagt Ehling. Bevor die Berater den Scheck zückten, müsse jedoch in einem Vorgespräch geklärt werden, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Im Falle eines positiven Ergebnisses bieten die drei Beratungsstellen im Kreis Coesfeld qualifizierte Hilfe bei der Auswahl des jeweils geeigneten Bildungsangebotes, erläutert auch Alfons Rave, Geschäftsführer des Kolping-Bildungswerkes Diözesanverband Münster.
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn diese über einen Zeitraum von zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Zu den potenziellen Besitzern eines Bildungsschecks gehören auch Beschäftigte in der Elternzeit, mitarbeitende Familienangehörige sowie geringfügig Beschäftigte. Inhaber von Unternehmen und Freiberufler können innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Firmengründung den Scheck beantragen.
Förderfähige Maßnahmen sind Weiterbildungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören unter anderem Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische wie technische Lehrgänge, Medienbildung, Schulungen zu Lern- und Arbeitstechniken sowie Rhetorikseminare.
Das Konzept für den Bildungsscheck NRW stammt aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter dem Motto „Machen Sie, dass Sie weiterkommen“ will Minister Karl-Josef Laumann mit diesem Förderinstrument Betriebe und Beschäftigte motivieren, ihre Marktfähigkeit auszubauen und somit auch den Standort NRW zu stärken. Im Münsterland wird die Beratung zum Bildungsscheck von der Regionalagentur koordiniert.
Terminabsprachen für eine Beratung beim Kolping-Bildungswerk sind ab sofort möglich unter der Rufnummer 02541/803-453. Die Beratung wird durchgeführt von zwei erfahrenen Mitarbeitern in der beruflichen Bildung beim Kolping-Bildungswerk, nämlich von Marion Berghaus und Josef Vortmann. Beratungsgespräche können stattfinden in Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen oder Senden.
