Stiftungsbeitrag weitgehend mitgetragen
Wie in der Gesellschaft insgesamt, so ist auch bei vielen Mitgliedern im Kolpingwerk die wirtschaftliche Lage angespannter als zu Zeiten früherer Beitragserhöhungen. Das ist keine gute Voraussetzung, den Mitgliedern mehr Geld für ihre Mitgliedschaft im Kolpingwerk abzuverlangen. Dennoch ist die Einführung des Stiftungsmodells in den Kolpingsfamilien weitgehend umgesetzt. Von den Mitgliedern wird weitgehend honoriert, dass das Kolpingwerk Deutschland und die Diözesanverbände erhebliche Sparanstrengungen unternehmen, ihre Etats zu decken. Zudem findet das neue Modell, dass nämlich die von den Mitgliedern bzw den Kolpingsfamilien aufgebrachten zusätzlichen Finanzmittel nicht aufgebraucht, sondern der Stiftung des Kolpingwerkes Deutschland zugeführt werden, breite Zustimmung.
Mit der Umsetzung des Stiftungsmodells beschäftigte sich bei seiner Tagung am 19./.20. Oktober in der Kolping-Familienferienstätte Teisendorf in Oberbayern der Finanzausschuss des Kolpingwerkes Deutschland. Das Gremium, das aus 8 Personen besteht, kontrolliert und berät den Bundesverband. Dem Gremium gehört seit 10 Jahren auch der Geschäftsführer des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster, Alfons Rave, an.
Im Kolpingwerk Diözesanverband Münster sind bereits 254 von 274 Kolpingsfamilien ihren Zahlungsverpflichtungen für das laufende Jahr nachgekommen.
Bundesweit haben aktuell 116 Mitglieder von der "Einmalzahlung" Gebrauch gemacht und eine Zustiftung in Höhe von 1.500 € bzw für Ehepaare in Höhe von 2.250 € vorgenommen.
