Behinderten Menschen in der Arbeitswelt eine Chance geben
Vom 1. Oktober bis zum 30. November finden in Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Mitarbeitern Wahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten statt. Das Kolpingwerk Diözesanverband (DV) Münster hält es für unverzichtbar, behinderte Menschen in die Arbeit zu integrieren und diese Wahl hierzu aktiv zu nutzen. Der DV Münster begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über eine Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz behinderter Menschen und erwartet zügig deren Verabschiedung und Ratifizierung.
"Eine starke Interessenvertretung aus christlicher Verantwortung ist notwendig, um die Interessen einer durch die gestiegenen physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz immer größer werdenden Gruppe durchzusetzen", erklärte Heinrich Wullhorst (Duisburg), in seiner Funktion als Vorsitzender des Kolping Diözesanfachausschusses „Zukunft von Arbeit und sozialer Sicherheit“. Die Wahl der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten biete die einmalige Gelegenheit, in den Betrieben und Verwaltungen einen Umdenkprozess in Gang zu setzen und vorurteilsfrei behinderten Menschen in der Arbeitswelt eine Chance zu geben, ohne sich durch die Zahlung einer Schwerbehindertenabgabe der gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen".
Wullhorst wies auf die beeindruckende Erfolgsbilanz der Integration benachteiligter und behinderter Jugendlicher durch die Aktivitäten in den Kolping-Bildungswerken hin.
"Wir fordern alle Bürger aus christlicher Verantwortung auf, die Wahl der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten zu unterstützen und ihr aktives und passives Wahlrecht auszuüben", ergänzte der Fachausschusssprecher. Das Kolpingwerk sichere allen christlich motivierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen seine volle Unterstützung und Begleitung der Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte zu.
