Bekräftigung des Sonntagsschutzes
„Das Urteil vom 1. Dezember, mit dem die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Adventssonntagen im Land Berlin verworfen wird, ist ein Meilenstein für den Schutz des Sonntags“, begrüßt Bernd Krämer, Vorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband (DV) Münster, den Karlsruher Richterspruch. Er zeige, dass die Politik nicht zuvorderst vermeintlichen Wachstumssteigerungen verpflichtet sei, sondern dem Grundgesetz, dessen Artikel 140 deutliche Vorgaben mache. Das Berliner Abgeordnetenhaus habe hingegen durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Adventssonntagen eine Ausnahme zur Regel gemacht, die der gesamten Gesellschaft schade. „Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die Läden in Berlin dürfen trotz des Urteils an den Adventssonntagen 2009 übergangsweise noch öffnen“, bedauert Bernd Krämer (Lüdinghausen).
„Der freie Sonntag ist für die Menschen eine Einladung zur Entschleunigung, die in den vergangenen Jahren durch politische Entscheidungen und Druck von Wirtschaftsakteuren mehr und mehr unmöglich gemacht worden ist“, betont der vor eineinhalb Wochen neu gewählte Diözesanvorsitzende. „Darüber hinaus ist der Sonntag als Tag des Herrn für Christen ein unverzichtbar hohes Gut.“
Schon kurz nach der Verlagerung der Kompetenz für den Ladenschluss auf die Bundesländer durch die Reform der bundesstaatlichen Ordnung hätten mehrere Landesregierungen zum Teil einschneidende Änderungen der Ladenschlussgesetze angekündigt – am weitestgehenden im Land Berlin. Bereits 2006 habe das Kolpingwerk mit Nachdruck von den Landesregierungen gefordert, die ihnen übertragene Verantwortung für den Ladenschluss mit Augenmaß und nicht nur als Verantwortung für den Wirtschaftsstandort, sondern auch als Verantwortung für eine Kultur des Sonntags als Fundament der Gesellschaft und des sozialen Friedens wahrzunehmen.
