Existenzminimumbericht rechnet Unterhaltskosten für Kinder künstlich klein
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster fordert, den Kinderfreibetrag um 1000 Euro und das Kindergeld entsprechend um 28 Euro (1.-3. Kind) bzw. 32 Euro (4. und weitere Kinder) zu erhöhen. Dafür haben sich die Delegierten des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster bei der diesjährigen Diözesanversammlung am vergangenen Samstag in Coesfeld mit großer Mehrheit ausgesprochen. „Der aktuelle Existenzminimumbericht, der gestern im Kabinett vorgestellt wurde, rechnet die mindestens notwendigen Unterhaltskosten für Kinder zum wiederholten Male künstlich klein.“, so Monika Seesing, Vorsitzende des Diözesanfachausschusses Lebenswege – Menschenwege und Mitglied im Diözesanvorstand des Kolpingwerkes. Berechnungen des Familienbundes der Katholiken zeigen, dass das Existenzminimum von Kindern seit der letzten Erhöhung im Jahre 2002 um rund 18 % gestiegen ist. „Wir spüren alle am eigenen Leib, dass die Kosten nicht nur in den Bereichen Energie und Wohnen in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen sind. Mit der geplanten Erhöhung des jährlichen Kinderfreibetrages um 192 Euro bleibt die Bundesregierung weit hinter der Forderung des Bundesverfassungsgerichts zurück, dass Eltern keine Steuern auf den Mindestunterhalt ihrer Kinder zahlen müssen.“, kritisiert Seesing den aktuellen Bericht. Die Ergebnisse des Familienbundes decken sich mit Berechnungen, die der Deutsche Caritasverband und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband im Zusammenhang mit der Berechnung des Regelsatzes für die Hartz IV-Förderung angestellt haben. Die gestiegenen Mindestunterhaltskosten von Kindern müssen daher auch bei der Festsetzung der Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern entsprechend berücksichtigt werden.
zum Hintergrund: Der Entwurf des neuen Existenzminimumberichts, der die Mindestunterhaltskosten von Kindern bis zum Jahr 2010 darstellen soll , wurde gestern (19.11.) im Kabinett und wird in Kürze auch im Bundestag vorgestellt. Aktuell beträgt der Grundfreibetrag für Erwachsene pro Jahr 7664 Euro, der Freibetrag für Kinder 5808 Euro. Die ab dem 1.1.2009 beschlossene Erhöhung des Kinderfreibetrags um 192 Euro und des Kindergeldes um 10 bzw. 16 Euro hält das Kolpingwerk Diözesanverband Münster für vollkommen unzureichend.
Für Rückfragen: Carolin Olbrich, Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541/803443, Fax: 02541/803415, E-mail: olbrich@kolping-ms.de
